Welche Vorraussetzungen gelten für einen Motorroller 50ccm
Der Roller darf durch die Bauart bestimmt höchstens für maximal 45 km/h, 50ccm und 4kW ausgelegt sein.
Führerschein der B-Klasse, Motorradführerschein der Klassen A, A1 und A2 oder ein Traktorführerschein der Klasse T geht auch.
In Deutschland kann man bei einer Fahrschule für ca 500 Euro (Anmeldegebühr bei einer Fahrschule: 70 bis 150 €, Theorieprüfung 60 €, Prüfung vom TÜV 22 €, praktische 45 minütige Prüfung 190 €, praktischer Test 90 bis 100 €) ab 15 Jahren einen AM-Führerschein für Kleinkrafträder, zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge für maximal 45 km/h, 50ccm und 4kW machen.
Das Mindestalter 15 Jahre gilt nicht unbedingt außerhalb von Deutschland.
Für ein Moped auf 25 km/h gedrosselt reicht ein Mofaführerschein oder Prüfbescheinigung für einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit Mindestalter 15 Jahre.
Ohne Führerschein zu fahren bedroht man mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.