Der Nachlassverwalter ist ein unabhängiger Rechtsdienstleister.
Wer kann einen Nachlassverwalter beauftragen?
Der Antrag muss innerhalb von Jahren nach dem Versterben erfolgen.
Rechtmäßige Erben, ein Nachlasspfleger, der Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Nachlasses zusteht und jeder Nachlassgläubiger können einen Antrag stellen (§ 1981 BGB).
Der Antrag wird beim Nachlassgericht, dem Gericht, wo der Erblasser als letztes wohnte, beantragt.
Der Antrag kann formlos sein.
„Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.“ (§ 2062 BGB).
Man kann auch persönlich beim Gericht mit einem Rechtspfleger einen Antrag stellen.
Ein Grund muss angegeben werden: Als Grund reicht es, wenn man den Nachlass unübersichlich und die Befriedigung der Nachlassgläubiger als gefährdend ansieht.
Bekannten Positionen (z.B. Grundstücke) sind im Nachlassverzeichnis anzugeben.
Die Nachlassverwaltung wird erst vom Gericht angeordnet, wenn genug (Brutto-)Vermögen (Aktivnachlass) vorhanden ist, um mindestens die Kosten des Nachlassverwalters zu decken (§ 1982 BGB).
Der Beschluss muss als erstes bekannt gemacht werden (§ 1983 BGB).
Das Gericht bestimmt einen Nachlassverwalter.
Beispiel:
An das Nachlassgericht …
(zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen)
Erbschaft nach dem Ableben des Erblassers (Name)
gestorben am (Datum) in (Ort)
Antrag auf eine Nachlassverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich (Name), wohnhaft (Ort) für den Nachlass von (Name des Verstorbenen) die Nachlassverwaltung. Der Erblasser ist am (Datum).
Aufgrund des notariellen Testamentes vom (Datum), das beim Amtsgericht (Stadt) Nachlassgericht – am (Datum) mit dem Aktenzeichen AZ (Nummer) eröffnet wurde, bin ich der Alleinerbe meines (Verwandtschaft).
Mir ist der Umfang der Nachlassverbindlichkeiten nicht bekannt. Da ich die persönliche Erbenhaftung ausschließen möchte, stelle ich hiermit den Antrag zur Anordnung einer Nachlassverwaltung über den vorher bezeichneten Nachlass.
Unterschrift
Anlage
Kopie meines Personalausweises notariell beglaubigt
Wer bezahlt einen Nachlassverwalter?
Der Nachlassverwalter wird aus dem Nachlass oder eventuell vom Staat bezahlt (§ 1987 BGB).
Z. B. 4% oder Stundenlohn.
Z. B. bei 250.000 Euro ergibt sich eine Vergütung von 10.000 Euro.
Wie hoch ist die Vergütung eines Nachlassverwalters?
In der Regel setzt das Nachlassgericht, das den Verwalter anfordert, die Vergütung je nach Aufwand und Profession fest.
Bei kleinen Beträgen übernimmt der Staat die Kosten.
Wo kann man einen Nachlassverwalter finden?
Der Nachlassverwalter wird vom zuständigen Nachlassgericht bestimmt.