Testamentsvollstrecker
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Wie viel kostet ein Testamentsvollstrecker?
- Feste Vergütung in Höhe von 5% des Bruttonachlasswertes ohne Abzug von Verbindlichkeiten.
Wer kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen?
- Der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung.
- Es kann jemand aus der Familie oder eine neutrale Person sein.
- Ein Nachlassgericht kann auch einen Vollstrecker bestellen.
- Die Erbengemeinschaft kann auch gemeinschaftlich einen Nachlassverwalter bestellen, der vermittelnd beraten kann.
Was macht ein Testamentsvollstrecker?
- Der Erblasser kann im Vorfeld Streit in einer Erbengemeinschaft vorbeugen.
- Nachlass regeln.