# Schenkung • Praxislexikon

Schenkung

Definition
Folgen
machen
regeln
unterscheiden
versprechen
versteuern
widerrufen

Was ist eine Schenkung?

  • Die Schenkung ist ein Vorgang, bei dem der Beschenkte etwas ohne Bezahlung bekommt.

Was kann durch eine Schenkung passieren?

  • Steuern.
  • Es gibt Freibeträge, die man alle 10 Jahre nutzen kann.
  • Folgen beim Erbe: Erben könnten sich streiten zu wenig bekommen zu haben.
  • Folgen beim Erbe: Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen gemäß § 2325 BGB: Schenkungen innerhalb der letzten 10 lebensjahre werden dem Nachlass zugerechnet und bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche teilweise berücksichtigt.
  • Wenn kein Testament etwas anderes regelt und wenn Abkömmlinge, und nur diese, also an erster Stelle Kinder des Erblassers erben, sind sie durch das Gesetz eventuell verpflichtet, eine Ausstattung (Zuwendungen von Personen an ihre Kinder oder gegebenenfalls Enkel, die bestimmte Zwecke verfolgen (§ 1624 BGB).), die sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten erhalten haben, bei einer Auseinandersetzung untereinander auszugleichen, außer der Erblasser hat bei der Zuwendung etwas anderes angeordnet (§ 2050 Abs. 1 BGB).
  • Diese Ausgleichungspflicht besteht auch für Zuschüsse zu Einkünften und Aufwendungen für eine Berufsausbildung, insofern und insoweit sie das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß überstiegen haben.
  • Es besteht eine Ausgleichspflicht für Zuwendungen unter Lebenden, wenn der Erblasser dies bei der Zuwendung so angeordnet hat (§ 2050 Abs. 2 und 3 BGB).
  • Nach § 1924 Abs. 4 BGB sollen so die Kinder geschützt werden, indem man Ungleichheiten ausgleicht, wenn einige Kinder bereits zu Lebzeiten Zuwendungen des Erblassers erhalten haben und auf diese Weise insgesamt besser gestellt sind als ihre Geschwister.
  • Dem Beschenktem wird die Schenkung auf das Erbe angerechnet.

Wie kann man eine Schenkung machen?

  • Um Rechtsstreitigkeiten beim Erbe zu vermeiden, sollte man größere Schenkungen schriftlich festhalten.

Wie wird eine Schenkung geregelt?

  • §§ 516 bis 534 BGB
  • Erbschaftsteuergesetz
  • Schenkungsteuergesetz
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Schenkungsrecht unter Lebenden gilt.

Welche Schenkungen gibt es?

  • Handschenkung gemäß § 516 BGB: der Schenkende gibt dem Beschenkten einen Gegenstand oder Vermögenswerte zur sofortigen Nutzung formlos. Grundstücken müssen gemäß § 873 BGB und § 925 BGB von einem Notar beurkundet werden.
  • Schenkungen zu Lebzeiten.
  • Schenkungsversprechen: der Schenkende verpflichtet per Vertrag dem Beschenkten Vermögensgegenstände ohne Gegenleistung zu übertragen, wobei gemäß § 518 Abs. 1 BGB eine notarielle Beurkundung notwendig ist. Das Schenkungsversprechen ist sonst unwirksam.
  • Schenkungen auf den Todesfall: Schenkungsversprechen des Erblassers, wenn der Beschenkte den Erblasser überlebt. Gesetzlich muss ein Notar dieses beurkunden (§ 2301 Abs.1 BGB).

Wie kann man eine Schenkung versprechen?

  • Das Schenkungsversprechen gemäß § 518 BGB erfordert eine notarielle Beurkundung.
  • Das Schenkungsversprechen ist eine Willenserklärung des Schenkenden, die dessen Absicht zur Vornahme der Schenkung an den Beschenkten zum Ausdruck bringt.

Wie wird eine Schenkung versteuert?

  • Alle 10 Jahre Freibetrag pro Kind 400.000 Euro und beim Ehegatten 500.000 Euro.
  • Bei nicht verheirateten Partnern 20.000 Euro.

Wie kann man eine Schenkung widerrufen?

  • § 530 BGB.
  • grober Undank des Beschenkten gegenüber dem Schenker oder dessen nahen Angehörigen.
  • Nichtvollzug einer Auflage.
  • Verarmung des Schenkers nach § 528 BGB.
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