# Notfallbehandlung • Praxislexikon

Notfallbehandlung

Definition
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Was ist eine Notfallbehandlung?

  • Die Notfallbehandlung ist eine Behandlung eines Notfalls.

Wer kann eine Notfallbehandlung bezahlen?

  • 1. Krankenversicherung, anteilig oder voll.
  • 2. Der Patient selbst (Selbstzahler).
  • GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte
    GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
    2,3-facher Regelhöchstsatz bei Arztgespräch, Untersuchung oder Behandlung.
    3,5-facher Höchstsatz bei Arztgespräch, Untersuchung oder Behandlung (ausgedehnt oder aufwendig).
    1,8-facher Satz für technische Untersuchungen (Röntgen) oder Leistungen wie Krankengymnastik.
    1,15-facher Satz für Laboruntersuchungen.
    Beispiel: eine normale, körperliche Untersuchung kostet 10 Euro, darf aber 2,3-fach abgerechnet werden: 10 x 2,3 = 23 Euro sind zu zahlen.
    
  • 3. Nach sofortiger Meldung durch das Krankenhaus an den Sozialhilfeträger nach § 25 SGB XII (wenn Anspruch auf Sozialhilfe besteht, bei Obdachlosen ohne Adresse und ohne Geld ohne Krankenversicherungsansprüche).
  • 4. Krankenhaus, wenn der Sozialhilfeträger es schafft die Kostenübernahme abzulehnen.
  • 5. Eventuell kann man bei einer Clearingstelle (Berlin) einen Antrag auf Kostenübernahme stellen oder Hilfe bei einer Praxis ohne Grenzen oder einem Krankenmobil der Caritas, Beratungsstelle von „Ärzte der Welt“ bekommen.
  • 6. Im Ausland sind die Kosten teilweise höher oder geringer oder werden vom Staat übernommen.

Wozu dient eine Notfallbehandlung?

  • Die Notfallbehandlung ist eine Behandlung, die sofort durchgeführt werden muss, um großen Schaden oder den Tod des Patienten abzuwenden.
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